Stiftung
Stiftung gründen in Dubai
Wir begleiten Sie bei der Errichtung einer Stiftung in Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten, bei der Kontoeröffnung und bei der laufenden Verwaltung. Möglich sind Stiftungen im DIFC, im ADGM und bei RAK ICC.
ErrichtungBankkontoVerwaltung
Steuerliche Behandlung in den VAE
Für Stiftungen im DIFC, im ADGM und bei RAK ICC gilt der steuerliche Rahmen der Vereinigten Arabischen Emirate.
Einkommensteuer
Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf natürliche Personen. Ausschüttungen an Begünstigte werden dort unabhängig von der Höhe nicht besteuert.
Kapitalgewinnsteuer
Wertsteigerungen des Stiftungsvermögens, etwa bei Beteiligungen, Immobilien oder Wertpapieren, werden nicht besteuert.
Quellensteuer
Ausschüttungen an Begünstigte erfolgen ohne Abzug, innerhalb der VAE ebenso wie ins Ausland.
Körperschaftsteuer
Seit 2023 gilt sie für Unternehmensgewinne oberhalb von AED 375.000. Eine Stiftung, die nur Privatvermögen hält und verwaltet, ist davon in aller Regel nicht betroffen.
Tätigkeit und Wohnsitz entscheiden
Die Angaben beschreiben die Besteuerung in den VAE. Ob und wie die Stiftung, Zuwendungen und Ausschüttungen im Ausland besteuert werden, hängt von der Tätigkeit der Stiftung und von Ihrem eigenen steuerlichen Wohnsitz ab. Das wird vor der Errichtung geklärt.
Dubai als Vermögensstandort
Stiftungsrecht nach Common Law
Stiftungen im DIFC und im ADGM unterliegen englischem Common Law mit unabhängigen Gerichten.
Keine Einkommen- oder Erbschaftsteuer
Die VAE erheben weder Einkommensteuer noch Kapitalgewinnsteuer oder Erbschaftsteuer.
Geregelte Nachfolge
Sie legen fest, wer wann begünstigt ist. Das Vermögen bleibt zusammen und wird nicht unter Erben aufgeteilt.
Diskretion
Satzung und Begünstigte stehen nicht in einem öffentlich einsehbaren Register. Gesetzliche Meldepflichten bleiben davon unberührt.
Keine Residenzpflicht
Gründer, Mitglieder des Councils und Begünstigte müssen nicht in den VAE ansässig sein.
Passt eine Stiftung in Dubai zu Ihrem Vermögen?
Gespräch vereinbarenAblauf der Stiftungsgründung
In der Regel 2 bis 4 Wochen bis zur Errichtung
Beratungsgespräch
30 bis 60 MinutenWir sehen uns Ihre Situation an und klären, welches Register zu Ihrem Vermögen und Ihren Zielen passt: DIFC, ADGM oder RAK ICC.
Strukturierung
1 bis 2 TageDas Konzept der Stiftung entsteht, mit Zweck, Satzung, Beistatut und den Regeln für die Begünstigten.
Dokumente
2 bis 3 TageAlle Dokumente werden erstellt, mit Ihnen abgestimmt und Regel für Regel erläutert, bevor Sie unterschreiben.
Errichtung der Stiftung
5 bis 10 TageEinreichung beim DIFC Registrar of Companies, bei der ADGM Registration Authority oder bei RAK ICC. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Stiftung rechtlich.
Kontoeröffnung
5 bis 10 TageDas Konto der Stiftung wird bei einer Bank in den VAE beantragt. Das Onboarding wird bis zur Freischaltung begleitet und kann je nach Bank mehrere Wochen dauern.
Vermögensübertragung
Nach BedarfUnterstützung bei der Übertragung von Barvermögen, Wertpapieren, Beteiligungen oder Immobilien und Einrichtung der laufenden Verwaltung.
Kosten einer Stiftungsgründung in Dubai
Der Preis für die Errichtung hängt vom gewählten Register, vom eingebrachten Vermögen, von der Zahl der Begünstigten, von der Komplexität des Beistatuts und vom Umfang der laufenden Verwaltung ab. Hinzu kommt die jährliche Verwaltung. Den genauen Preis nennen wir Ihnen im Gespräch.
| Leistung | VIP | Premium | Basic |
|---|---|---|---|
| Alle Register- und Behördengebühren inklusive | |||
| Prüfung und Reservierung des Stiftungsnamens | |||
| Erstellung der Stiftungssatzung | |||
| Erstellung des Beistatuts | |||
| Sitz im DIFC, im ADGM oder bei RAK ICC | |||
| Einreichung beim Register | |||
| Schriftverkehr mit Register und Behörden | |||
| Begünstigtenregelung über mehrere Generationen | |||
| Unterstützung bei der Kontoeröffnung | |||
| Laufende Verwaltung im ersten Jahr | |||
| Begleitung der Vermögensübertragung | |||
| Abstimmung mit Ihrem Steuerberater im Heimatland | |||
| Beglaubigte Dokumente inklusive Apostille |
Banking in den VAE
Eine Stiftung im DIFC oder im ADGM ist für Banken in Dubai und Abu Dhabi eine anerkannte Struktur. Das erleichtert das Onboarding im Vergleich zu Offshore-Strukturen. Unser Partner bereitet die Unterlagen vor, stellt die Struktur bei der Bank vor und begleitet jeden Schritt bis zur Freischaltung.
- Etablierte Banken in Dubai und Abu Dhabi
- Konten in AED, EUR und USD
- Depots für Wertpapiere
- Persönlicher Ansprechpartner bei der Bank
Sauber vorbereitet. Schneller freigegeben.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Stiftung im DIFC, im ADGM oder bei RAK ICC?
Ein rechtlich selbständiges Vermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit, ohne Gesellschafter und ohne Mitglieder. Das Vermögen gehört der Stiftung selbst und dient dem Zweck, den Sie festlegen.
Welches Register passt zu mir?
DIFC und ADGM sind etablierte Strukturen mit hohem Ansehen bei internationalen Banken und eignen sich für größere und komplexere Vermögen. RAK ICC ist günstiger und pragmatischer für kleinere, einfachere Strukturen. Die Wahl wird im Gespräch geklärt.
Wie viel Kapital ist erforderlich?
Keines der drei Register schreibt ein festes Mindestkapital vor. In der Praxis genügt ein symbolischer Betrag, das eigentliche Vermögen wird danach eingebracht.
Wie lange dauert die Errichtung?
Vom ersten Gespräch bis zur errichteten Stiftung vergehen in der Regel 2 bis 4 Wochen. Die Kontoeröffnung kann einige Wochen zusätzlich brauchen.
Muss ich nach Dubai reisen?
Nein. Die Errichtung lässt sich vollständig per Vollmacht abwickeln. Für das Bankkonto genügt meist ein Videocall, je nach Bank ein einmaliger Besuch vor Ort.
Welche Steuern fallen an?
Die VAE erheben weder Einkommensteuer noch Kapitalgewinnsteuer oder Quellensteuer. Eine Stiftung, die nur Privatvermögen hält und verwaltet, unterliegt in aller Regel auch nicht der Körperschaftsteuer von 9 %. Die Besteuerung an Ihrem Wohnsitz wird gesondert geprüft.
Kann ich weiter Einfluss auf das Vermögen nehmen?
Sie legen die Regeln zu Beginn fest und können sich je nach Ausgestaltung Rechte vorbehalten, etwa als Gründungsmitglied des Councils oder über einen Guardian. Wie weit dieser Einfluss reichen darf, hängt von Ihrem Steuerwohnsitz ab und wird vor der Errichtung geklärt.
Was passiert nach meinem Tod?
Die Stiftung besteht unverändert fort. Die Begünstigten erhalten, was im Beistatut festgelegt ist, ohne Erbverfahren und ohne die Pflichtteilsregeln des Scharia-Rechts.
Lassen Sie uns sprechen.
Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Ihre Angaben behandeln wir streng vertraulich.
Steuersätze, Fristen und Kosten sind Angaben unseres Partners NTX LEGAL, Stand Oktober 2026. Sie können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab, insbesondere von Ihrem persönlichen Steuerwohnsitz.
AMATUSKA Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei und keine Steuerberatungsgesellschaft. Rechtsberatung, Steuerberatung und die Umsetzung erbringen unser Partner NTX LEGAL und zugelassene Berufsträger in dessen Netzwerk. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.