Stiftung
Stiftung gründen in Liechtenstein
Wir begleiten Sie bei der Errichtung Ihrer Stiftung in Liechtenstein, bei der Kontoeröffnung und bei der laufenden Verwaltung. Diskret und mit Fachleuten vor Ort.
ErrichtungBankkontoVerwaltung
Steuern für Stiftungen in Liechtenstein
Ertragssteuer
Fällt auf den erwirtschafteten Gewinn an, mindestens jedoch CHF 1.800 pro Jahr.
Kapitalgewinnsteuer
Kapitalgewinne, Dividenden und Mieterträge werden in Liechtenstein nicht besteuert.
Erbersatzsteuer
Anders als bei einer deutschen Familienstiftung gibt es keine Besteuerung im Abstand von 30 Jahren.
Quellensteuer
Liechtenstein erhebt auf Ausschüttungen der Stiftung keine Quellensteuer.
Mindestertragssteuer und Wohnsitz
Stiftungen, die ausschließlich Vermögen halten und verwalten, zahlen in der Regel nur den Mindestbetrag von CHF 1.800 pro Jahr. Wie Zuwendungen an die Stiftung und Ausschüttungen bei Ihnen und den Begünstigten besteuert werden, hängt vom jeweiligen Steuerwohnsitz ab und wird vor der Errichtung geprüft.
Liechtenstein als Vermögensstandort
Vermögensschutz
Das Stiftungsvermögen ist rechtlich vom Privatvermögen getrennt und bei sauberer Errichtung besser gegen Haftungsrisiken abgesichert.
Geregelte Nachfolge
In den Stiftungsdokumenten legen Sie fest, wer wann begünstigt ist. Das Vermögen bleibt zusammen und wird nicht unter Erben aufgeteilt.
Keine Erbersatzsteuer
Die Besteuerung im Abstand von 30 Jahren, wie sie die deutsche Familienstiftung kennt, gibt es in Liechtenstein nicht.
Diskretion
Stiftungsurkunde, Beistatut und Begünstigte sind nicht öffentlich einsehbar. Gesetzliche Meldepflichten bleiben davon unberührt.
Bewährtes Rechtssystem
Das liechtensteinische Stiftungsrecht ist seit über 90 Jahren etabliert.
Passt eine Stiftung in Liechtenstein zu Ihrem Vermögen?
Gespräch vereinbarenAblauf einer Stiftungsgründung
In der Regel 2 bis 3 Wochen inklusive Bankkonto
Beratungsgespräch
30 bis 60 MinutenWir sehen uns Ihre Situation an und prüfen, ob eine Stiftung in Liechtenstein zu Ihrem Vermögen und Ihren Zielen passt.
Strukturierung
1 bis 2 TageDas Konzept der Stiftung entsteht, mit Zweck, Urkunde, Beistatut und den Regeln für die Begünstigten.
Dokumente
2 bis 3 TageAlle Dokumente werden erstellt und mit Ihnen abgestimmt.
Errichtung der Stiftung
3 bis 5 TageBeurkundung und Eintragung im Handelsregister.
Kontoeröffnung
5 bis 10 TageDas Konto der Stiftung wird bei einer Bank in Liechtenstein oder in der Schweiz eröffnet.
Vermögensübertragung
Nach BedarfUnterstützung bei der Übertragung von Barvermögen, Wertpapieren, Beteiligungen oder Immobilien in die Stiftung.
Kosten einer Stiftungsgründung in Liechtenstein
Der Preis für die Errichtung hängt vom eingebrachten Vermögen, von der Zahl der Begünstigten, von der Komplexität des Beistatuts und vom Umfang der laufenden Verwaltung ab. Hinzu kommen die jährliche Verwaltung und das Stiftungskapital von 30.000 €. Den genauen Preis nennen wir Ihnen im Gespräch.
| Leistung | VIP | Premium | Basic |
|---|---|---|---|
| Alle Behörden- und Notargebühren inklusive | |||
| Prüfung und Reservierung des Stiftungsnamens | |||
| Erstellung der Stiftungsurkunde | |||
| Erstellung des Beistatuts | |||
| Sitz in Liechtenstein | |||
| Eintragung im Handelsregister | |||
| Schriftverkehr mit Behörden und Notariat | |||
| Begünstigtenregelung über mehrere Generationen | |||
| Unterstützung bei der Kontoeröffnung | |||
| Laufende Verwaltung im ersten Jahr | |||
| Begleitung der Vermögensübertragung | |||
| Abstimmung mit Ihrem Steuerberater im Heimatland | |||
| Beglaubigte Dokumente inklusive Apostille |
Banking in Liechtenstein
Über die Bankbeziehungen unseres Partners erhält Ihre Stiftung ein Konto und auf Wunsch ein Depot bei einer etablierten Bank in Liechtenstein oder in der Schweiz. Die Unterlagen werden vorbereitet und die Eröffnung bis zur Freischaltung begleitet.
- Etablierte Banken in Liechtenstein und der Schweiz
- Depots für Wertpapiere und Edelmetalle
- Konten in CHF, EUR und USD
- Persönlicher Ansprechpartner bei der Bank
Sauber vorbereitet. Schneller freigegeben.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine liechtensteinische Stiftung?
Eine rechtlich selbständige Vermögenseinheit mit eigener Rechtspersönlichkeit, ohne Gesellschafter und ohne Mitglieder. Das Vermögen dient dem Zweck, den Sie festlegen.
Wie viel Kapital ist erforderlich?
Das Mindestkapital beträgt 30.000 € oder den Gegenwert in Schweizer Franken oder US-Dollar. Eine vergleichbare Stiftung in Deutschland verlangt in der Regel mindestens 100.000 €.
Wie lange dauert die Errichtung?
Vom ersten Gespräch bis zur errichteten Stiftung inklusive Bankkonto vergehen in der Regel 2 bis 3 Wochen.
Muss ich nach Liechtenstein reisen?
Nein. Die Errichtung lässt sich vollständig per Vollmacht abwickeln. Für die Bank genügt in der Regel ein Videocall.
Welche Steuern fallen an?
Die Ertragssteuer beträgt 12,5 % auf den erwirtschafteten Gewinn, mindestens CHF 1.800 pro Jahr. Kapitalgewinne, Dividenden und Mieterträge werden in Liechtenstein nicht besteuert, eine Erbersatzsteuer oder Schenkungssteuer gibt es dort nicht. Die Besteuerung an Ihrem Wohnsitz wird gesondert geprüft.
Kann ich weiter Einfluss auf das Vermögen nehmen?
Sie legen die Regeln zu Beginn fest. Je nach Wohnsitz können Sie sich Rechte vorbehalten, etwa über einen Protektor.
Was passiert nach meinem Tod?
Die Stiftung besteht unverändert fort. Die Begünstigten erhalten, was im Beistatut festgelegt ist, ohne Erbverfahren und ohne Aufteilung des Vermögens.
Lassen Sie uns sprechen.
Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Ihre Angaben behandeln wir streng vertraulich.
Steuersätze, Fristen und Kosten sind Angaben unseres Partners NTX LEGAL, Stand Oktober 2026. Sie können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab, insbesondere von Ihrem persönlichen Steuerwohnsitz.
AMATUSKA Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei und keine Steuerberatungsgesellschaft. Rechtsberatung, Steuerberatung und die Umsetzung erbringen unser Partner NTX LEGAL und zugelassene Berufsträger in dessen Netzwerk. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.