Compliance
Steuern und Compliance für VAE Gesellschaften
Steuerberatung, Registrierung, laufende Buchführung, Steuererklärungen und geprüfte Jahresabschlüsse für Ihre Gesellschaft in Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Vollständig betreut und fristgerecht eingereicht.
RegistrierungBuchführungSteuererklärung
Steuern in Dubai und den VAE
Einkommensteuer
Einkommen aus unselbständiger Arbeit wird nicht besteuert.
Kapitalertragsteuer
Kapitalerträge und Dividenden bleiben unbesteuert.
Schenkungssteuer
Auf Schenkungen fällt keine Steuer an.
Erbschaftssteuer
Die Nachfolge lässt sich per Testament regeln, etwa über ein DIFC Testament.
Körperschaftsteuer
Freibetrag von AED 375.000 pro Jahr, rund 94.000 Euro. Erst der Gewinn darüber wird mit 9 % besteuert. Ausbezahlte Gehälter mindern den Gewinn.
Mehrwertsteuer
Gilt nur für Waren und Leistungen innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate.
Small Business Relief bis 31.12.2029
Bis zu einem Jahresumsatz von AED 3 Millionen fällt faktisch keine Körperschaftsteuer an. Die Regel gilt für Geschäftsjahre, die bis zum 31.12.2029 enden.
Unsere Leistungen
Steuerberatung
Steuerberater im Netzwerk unseres Partners richten Ihre Steuerstrategie an den aktuellen Vorschriften der VAE aus.
- Laufende Beratung
- Anpassung an neue Regeln
Steuerliche Registrierung
Ihre Gesellschaft wird bei den Finanzbehörden der VAE angemeldet.
- Beantragung der Corporate Tax Nummer
- Registrierung für Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer
Steuerbefreiungen
Es wird geprüft, ob Ihre Gesellschaft für bestimmte Befreiungen infrage kommt.
- Prüfung der Voraussetzungen
- Übernahme des gesamten Antrags
Finanzbuchhaltung
Die gesamte Buchhaltung Ihrer Gesellschaft wird übernommen, damit Ihre Zahlen jederzeit aktuell sind.
- Laufende Buchführung
- Monatsberichte und Quartalsberichte
Umsatzsteuer
Ihre Voranmeldungen werden vorbereitet und an die zuständige Behörde übermittelt.
- Fristgerechte Voranmeldungen
- Entlastung im Tagesgeschäft
Verbrauchssteuer
Für Produkte, die der Excise Tax unterliegen, wird die Erklärung erstellt und abgegeben.
- Korrekte Erklärung
- Fristgerechte Abgabe
Steuererklärungen
Die Corporate Tax Erklärung Ihrer Gesellschaft wird erstellt und eingereicht.
- Erstellung nach den geltenden Vorschriften
- Fristgerechte Einreichung
Auditierte Jahresabschlüsse
Behörden und Finanzamt können unter Umständen mit kurzer Frist einen geprüften Jahresabschluss verlangen.
- Prüfungssichere Abschlüsse
- Rechtzeitig bereit
Häufig gestellte Fragen
Welche Steuern zahlen Unternehmen in Dubai?
Seit Juni 2023 gilt in den VAE eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Gewinne über AED 375.000, rund 94.000 €. Bis zu einem Umsatz von AED 3 Millionen kann bis zum 31.12.2029 das Small Business Relief greifen, dann fällt keine Körperschaftsteuer an. Je nach Tätigkeit kommen 5 % Mehrwertsteuer oder Verbrauchssteuer hinzu.
Was ist das Small Business Relief?
Eine Erleichterung für kleine Unternehmen in den VAE. Liegt der Jahresumsatz unter AED 3 Millionen, rund 750.000 €, kann die Gesellschaft längstens bis zum 31.12.2029 von der Körperschaftsteuer befreit sein.
Brauche ich eine Buchhaltung für mein Unternehmen in Dubai?
Ja. Seit Einführung der Körperschaftsteuer ist eine ordnungsgemäße Buchhaltung für alle Unternehmen in den VAE Pflicht. Die Behörden können jederzeit Geschäftsunterlagen und Finanzberichte anfordern.
Was passiert bei einer verspäteten Steuererklärung?
Die Federal Tax Authority verhängt Bußgelder für verspätete Registrierungen, Erklärungen und Zahlungen. Diese können erheblich ausfallen, deshalb ist eine pünktliche und korrekte Abwicklung wichtig.
Wer muss sich für die Corporate Tax registrieren?
Grundsätzlich alle in den VAE tätigen Unternehmen, auch wenn sie nicht steuerpflichtig sind oder von einer Befreiung profitieren. Die Registrierung läuft über die Federal Tax Authority.
Kann ich die Buchhaltung selbst machen?
Eine einfache Buchhaltung lässt sich theoretisch selbst führen. Die Steuerregeln der VAE sind jedoch komplex und ändern sich regelmäßig, und Fehler können zu hohen Strafen führen. Professionelle Unterstützung ist deshalb zu empfehlen.
Lassen Sie uns sprechen.
Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Ihre Angaben behandeln wir streng vertraulich.
Steuersätze, Fristen und Kosten sind Angaben unseres Partners NTX LEGAL, Stand Oktober 2026. Sie können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab, insbesondere von Ihrem persönlichen Steuerwohnsitz.
AMATUSKA Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei und keine Steuerberatungsgesellschaft. Rechtsberatung, Steuerberatung und die Umsetzung erbringen unser Partner NTX LEGAL und zugelassene Berufsträger in dessen Netzwerk. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.